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Schauspieltraining für Kinder und Jugendliche

Aufnahmevoraussetzungen

Das Mindestalter beträgt 7 Jahre. Ausnahmen sind nur im Einzelfall möglich.

Probetraining

Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit, ein kostenloses Probetraining zu absolvieren. Der Termin wird individuell verreinbart.

Trainingseinteilung

Inhalte und Trainer werden durch die Kupfer/ Gebauer GbR festgelegt. Das Training findet einmal wöchentlich (samstags) statt und hat eine Dauer von 90 Minuten. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt. Ein Wechsel der Teilnehmer in eine andere Gruppe ist in Absprache in der Regel möglich.

Ferien

In den Schulferien erfolgt das Training für die Gruppen samstags 10.00 Uhr und 12.00 Uhr wie gewohnt. Für alle anderen Gruppen wird das Training durch Workshops in der Woche ersetzt. Die konkreten Termine werden jeweils rechtzeitig vor den Ferien mitgeteilt.

Trainingsausfall

Ein Trainingsausfall seitens des Kindes/ Jugendlichen kann weder rückvergütet noch nachgeholt werden. Der Ausfall des Trainings an gesetzlichen Feiertagen wird nicht vergütet. Eine Rückvergütung ist nur dann möglich, wenn eine längerfristige Erkrankung ärztlich bescheinigt wird.

Organisation

Die Kupfer/ Gebauer GbR behält sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne Lehrgänge aufzulösen und mit anderen zusammenzulegen. In diesem Fall werden Ausweichkurse angeboten.

Gebühren

Durch die Entrichtung der Kursgebühr erwirbt das Kind/ der Jugendliche das Recht zur Teilnahme am Training (1 x 90 Min./Woche). Bei Teilnahme mehrer Familienmitglieder bezahlt nur die erste Person die volle Kursgebühr. Jedes weitere Geschwisterkind erhält eine Ermäßigung von 40%.

Die Kursgebühr wird zum 1. eines jeden Monats per Lastschrift von dem angegebenen Bankkonto eingezogen. Hierzu erteilen Sie eine Einzugsermächtigung. Sollten bei der Abbuchung Kosten entstehen, z.B. Gebühren für Rücklastschriften, tragen Sie die Kosten entsprechend den im Einzelfall von Bankinstitut erhobenen Gebühren.

Kündigung

Beide Vertragspartner haben jederzeit das Recht, das Vertragsverhältnis ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Fernbleiben vom Training entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung und ersetzt keine Kündigung.

Versicherung

Für Unfälle auf dem Weg oder zum Training sowie für Verlust von Kleidung oder anderen Wertsachen, kann keine Haftung übernommen werden. Die Kinder/Jugendlichen besuchen die Trainings auf eigene Verantwortung und Gefahr.

Besuche im Unterricht

Die Erziehungsberechtigten werden 1x jährlich zu gesonderten Präsentationen des Trainings eingeladen. Wir bitten um Verständnis, wenn wir den Eltern ansonsten einen Besuch des Trainings nicht ermöglichen können, da dies zu Störungen des normalen Ablaufs führen würde.

Einverständniserklärung

Im Rahmen der PR-Tätigkeit des Special Coaching Actors Studios, bzw. der Agentur, kann es gelegentlich während des Trainings zu Dreharbeiten oder anderen Pressekontakten kommen. Die Ausstrahlung oder sonstige Verwertung des Bild- und Tonmaterials wird mit der Trainingsanmeldung seitens des Erziehungsberechtigten ausdrücklich und generell genehmigt.

Zielsetzung

Das Schauspieltraining verfolgt das Ziel, die Chancen der Kinder und Jugendlichen auf ein erfolgreiches Bestehen von Castings zu verbessern und sie zu befähigen, Dreharbeiten bei Film- und Fernsehproduktionen erfolgreich zu bewältigen. Dabei stehen die Persönlichkeit des Einzelnen und die Stärkung des Selbstvertrauens ebenso im Mittelpunkt unserer Bemühungen wie die konkrete Arbeit an authentischen Szenen aus aktuellen Drehbüchern.